Förderung

Famulatur
Irgendwann ist es soweit - die Famulatur steht ins Haus. Warum gehen Sie dafür nicht in eine Praxis? Dabei unterstützt Sie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) finanziell. Wenn Sie Ihre Famulatur in der Praxis eines zugelassenen Kassenarztes oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum absolvieren, zahlen wir Ihnen einen einmaligen Zuschuss von 400 Euro. Einzige Voraussetzung: Die Famulatur muss in einer Region stattfinden, für die die KVN einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt hat. Die Liste der Regionen finden Sie im Antragsvordruck. Bitte beachten Sie, dass die Förderung vor Beginn der Famulatur beantragt werden muss.
Praktisches Jahr (PJ)
Sie stehen vor dem Praktischen Jahr (PJ)? Warum gehen Sie im Wahltertial nicht in eine Hausarztpraxis? Wenn Sie Ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer zugelassenen niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, können Sie dafür eine finanzielle Unterstützung bei der KVN beantragen. Das PJ-Wahltertial kann mit 800 Euro pro Monat gefördert werden. Das Geld geht direkt auf Ihr Konto. Die Fördermittel stellt das Land Niedersachsen zur Verfügung, die KVN bearbeitet die Anträge.
Übrigens: Sie müssen nicht in Niedersachsen studieren, um die Förderung beantragen zu können. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie über die Hochschulzugangsberechtigung aus Niedersachsen verfügen.
Regionale Initiativen
Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von Kommunen und Landkreise, sofern uns diese bekannt sind haben wir dieser unter „Regionalen Initiativen“ aufgeführt.
Kontakt

Thilo von Engelhardt
Telefon: 0511 380-3335
E-Mail: thilo.engelhardt@kvn.de