Niederlassungsförderung

Niederlassungsförderung

Keine Angst vor Anfangsinvestitionen! Denn die Übernahme oder Neugründung einer Praxis zahlt sich aus - in Cent und Euro. Wer sich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet niederlässt, kann auch hohe Förderbeträge von der KVN zählen.

 

Auch die Kommunen kennen die Bedeutung der ärztlichen Versorgung vor Ort als Standortfaktor. Zunehmend sind auch sie bereit, über finanzielle Starthilfen zu sprechen, wenn sich das Interesse an einer Niederlassung konkretisiert.

 

Die Berater der KVN kennen die Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Investititonskostenzuschuss

Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 60.000 Euro gewährt werden. Entsprechende Förderanträge können von Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ gestellt werden, die eine Niederlassung anstreben oder Ärzte/Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis erstmalig beschäftigen werden. Die Förderung wird ausgeschrieben für Planungsbereiche, für die die KVN aufgrund des Versorgungsgrades und der Altersstruktur einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt.

 

  • Die Antragsformulare für Investitionskostenzuschüsse finden Sie hier .
Förderung Zweigpraxis

Ebenfalls förderfähig ist in diesen Gebieten die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 30.000 Euro. Die Zweigpraxis muss mindestens fünf Jahre ausgeübt werden. Während dieses Zeitraums ist ein Sprechstundenangebot von mindestens zehn Stunden wöchentlich in der Zweigpraxis zu gewährleisten.

 

Umsatzgarantie

Zusätzlich zu finanziellen Förderungen kann in bestimmten Gebieten eine Umsatzgarantie gewährt werden. Die Umsatzgarantie wird in Höhe des Fachgruppendurchschnitts der jeweiligen Arztgruppe des Vorjahresquartals gewährt und wird maximal für die ersten acht Quartale nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bewilligt.

 

Die Gewährung einer Förderung ist mit der Auflage verbunden, die vertragsärztliche Tätigkeit im Planungsbereich mindestens fünf Jahre auszuüben.

Regionale Förderprogramme

Stadt Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg hat sich ebenfalls der Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung angenommen. Weitere Informationen:

 


Landkreis Emsland

Der Landkreises Emsland hat ein Programm zur Förderung von Niederlassungen/Anstellungen von vertragsärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzten aufgelegt. Weitere Informationen:

 

 

Landkreis Harburg

stadtlandpraxis ist die Initiative des Landkreises Harburg zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Landkreis. Neben den nachfolgenden Angeboten fördert der Landkreis Harburg seit Anfang 2020 auch die Niederlassung und Anstellung von Hausärzten und vergibt Stipendien an Studenten/innen wenn sie sich verpflichten  nach dem Studium und der Weiterbildung im Landkreis als Hausarzt tätig zu sein.

 

  • Vermittlung von Stellen für Weiterbildungsassistenten
  • Vermittlung von Anstellungsstellen
  • Vermittlung von Partner für die Niederlassung
  • Verbundweiterbildung Kreiskrankenhäuser und
    niedergelassenen Ärzten
  • Vermittlung von Praktika-Stellen
  • Unterstützung bei der Niederlassung
  • Unterstützung bei der Bildung von Praxisverbünden
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Positive Darstellung des Berufs als niedergelassener Hausarzt
  • Positive Darstellung des Landkreis Harburg
  • Unterstützung bei Kinderbetreuung
  • Unterstützung bei Anträgen auf die Landesförderung
  • Kontakthalteprogramm für Schüler und Medizinstudenten

 

 

Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück stellt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse ein bestimmtes Budget für die Förderung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Verfügung. Mit der Förderung sollen nicht nur Niederlassungen von Hausarztpraxen unterstützt werden, sondern auch die Gründung von Zweigpraxen, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, Förderung der Anstellung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, Famulaturen (Praktika) für Medizinstudierende und die Absolvierung eines Wahltertials im Praktischen Jahr (PJ).

 

Gefördert werden kann auch die Weiterbildung zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, kurz VERAH, oder Nicht-ärztlichen Praxisassistentin, kurz NäPa.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten:

 

 

Landkreis Helmstedt

 

Landkreis Gifhorn