Versicherungen

Verträge

Versicherungen, Verträge, Tarife - das erscheint erst einmal unübersichtlich. Aber gerade als Ärztin oder Arzt mit eigener Praxis sind solche Absicherungen enorm wichtig. Welche sie unbedingt brauchen, erfahren sie hier.


Berufshaftpflicht


Ein Patient verklagt sie, was nun? Die Berufshaftpflicht ist eine existenzielle Absicherung, die jede Ärztin und jeder Arzt benötigt. Sie ist für praktizierende Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland vorgeschrieben. Die Deckungssumme aber ist individuell zu vereinbaren. Empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro, je nach Schaden kann dies allerdings auch zu wenig sein. Wichtig ist eine kompetente Beratung durch einen Versicherungsfachmann, der auch auf ihr Tätigkeitsfeld eingeht und das in den Berechnungen berücksichtigt. Denn je nach Einsatzgebiet gibt es natürlich unterschiedliche Risiken in der Behandlung, zum Beispiel bei Chirurgen oder Notfallmedizinern.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Erleidet ein Patient einen finanziellen Schaden durch ihre Beratung, können sie sich schnell mit Regressansprüchen herumschlagen. Diese können hoch und existenziell gefährdend ausfallen. Deshalb ist in Deutschland die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle Ärztinnen und Ärzte gesetzlich vorgeschrieben. Oft wird sie in die Berufshaftpflicht integriert.


Krankenversicherung und Arbeitsunfähigkeit


Auch Sie können mal krank werden und Hilfe von einem Kollegen brauchen. Deshalb ist eine Krankenversicherung ein Muss. Genauso besteht für Medizinerinnen und Mediziner die Gefahr einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit. Eine entsprechende Versicherung sichert Sie ab und ist in der Regel günstiger, je niedriger das Eintrittsalter ist. Deshalb ist es wichtig, sich früh darum zu kümmern.


Praxisräume und Inventar absichern


Mit eigener Praxis ist eine Absicherung für Personen-, Sach- und Eigenschäden enorm sinnvoll. Über eine Geschäftsinhaltsversicherung sind Schäden versichert, die am Praxisinventar durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruch entstehen. Und die Anschaffung defekter oder entwendeter Geräte wie EKG, Ultraschall oder Behandlungsstühle kann sehr schnell sehr kostspielig werden. Bei Computern und anderen wertvollen IT-Geräten springt meist die Elektronik- und Rechtsschutzversicherung ein.


Betriebsunterbrechungsversicherung


Können Sie ihre Praxis beispielsweise aufgrund von Wasser-, Feuer- oder Einbruchschäden einige Zeit nicht öffnen, müssen dennoch Fixkosten wie Miete oder die Gehälter für Mitarbeiter weitergezahlt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert diesen Fall ab. Vorteil: Die Kosten sind als Betriebsausgabe sogar steuerlich absetzbar.


Für alle Absicherungen gilt: Man sollte sich bei einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Jeder Bedarf ist unterschiedlich und sollte auch individuell erfüllt werden.