Work-Life-Balance

Patienten

Kinder oder Karriere? Junge Ärzte und Ärztinnen wollen beides: Zeit für den Beruf, aber auch Zeit für Partner, Kinder und Freunde. Mittlerweile liegt der Anteil von Frauen im Medizinstudium bei über 60 Prozent, die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen steigt ebenfalls kontinuierlich. Zudem ist der Trend zur späten Familiengründung weiterhin ungebrochen, wodurch der Einstieg in die Niederlassung und die Gründung einer Familie zeitlich oft nah beieinander liegen. Im Gesundheitswesen haben diese gesellschaftlichen Entwicklungen zu einem Umdenken geführt. In der Praxis gibt es eine Vielfalt von Arbeitsmöglichkeiten, die eine gute Work-Life-Balance ermöglichen.

 

Niederlassungsoptionen und individuelle Lebensentwürfe

 

Ein Vorteil der eigenen Praxis ist, dass man die Sprechzeiten selbst festlegt: Man kann um 7 Uhr morgens öffnen oder erst um 9 Uhr, wenn die Kinder in der Kita sind. Nach der Sprechstunde stehen oft noch Hausbesuche an. Doch die Dokumentation von Befunden und Behandlungen kann danach auch im Home Office erledigt werden. Die Einzelpraxis ist weiterhin die am häufigsten gewählte Form der Niederlassung, aber sie ist nicht die einzige Variante. Für Eltern sind Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Job-Sharing-Modelle oder Medizinische Versorgungszentren gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessant. Vor allem größere Praxen bieten Flexibilität, weil sich dort die Mitarbeiter leichter vertreten und die Dienste untereinander tauschen können. Das hilft, wenn das Kind früher als geplant aus der Kita abgeholt werden muss oder der Babysitter plötzlich absagt.

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

 

Die Versorgung von Patienten muss auch außerhalb von Praxisöffnungszeiten, am Abend oder in der Nacht sowie am Wochenende und an Feiertagen gesichert. Dazu dient der Bereitschaftsdient, an dem sich alle Vertragsärztinnen und -ärzte beteiligen müssen. Er hat mehrere Varianten: Beim "fahrenden Dienst" warten Sie zum Beispiel zu Hause auf Einsätze und fahren dann zu den Patienten vor Ort. In einer Portalpraxis dagegen, die oft an ein Klinikum angeschlossen ist, behandeln Sie Patienten, die mit leichten Beschwerden zu Ihnen kommen. Die Bereitschaftsdienstordnung regelt diese Dienste. Vertragsärztinnen können sich aber in aller Regel während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes aufgrund „besonders belastender familiärer Pflichten“ vom Bereitschaftsdienst befreien lassen - der Zeitraum variiert dabei zwischen zwölf und 36 Monaten.

 

 

Vertretung und Entlastung

 

Niedergelassene Ärztinnen haben seit 2012 die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes durch sogen. Entlastungsassistenten bis zu drei Jahre in ihrer Praxis vertreten zu lassen. Bereits seit 2007 gibt es die Teilzulassung, die Selbstständigkeit auch in Teilzeit ermöglicht. Dabei können Ärztinnen und Ärzte ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte reduzieren. Sie brauchen dann nur noch zehn anstatt 20 Stunden in der Praxis präsent sein. Eine weitere Möglichkeit ist das befristete Ruhen der Zulassung, das auch auf die Hälfte des Versorgungsauftrags beschränkt werden kann.

 

Selbstständig oder angestellt?

 

Seit 2007 haben Ärztinnen und Ärzte mehr Möglichkeiten für Anstellungsverhältnisse. Viele Praxen und Medizinische Versorgungszentren bieten dabei auch Teilzeitarbeit an. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten alle gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz, zur Elternzeit und zum Elterngeld. Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Für Selbstständige sind die Regelungen zum Elterngeld komplexer. Sie sollten sich frühzeitig bei ihrem Steuerberater informieren.